AMA-Gütesiegel

  •          Beim rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel stammen

    die Rohstoffe zu 100 % von österreichischen Bauernhöfen. Auch die Be- und Verarbeitung erfolgt im Land.
  • Das gilt auch für verarbeitete Lebensmittel. Nur ausnahmsweise dürfen Zutaten aus einem anderen Land stammen, wenn diese nicht in Österreich produziert werden können.      Diese dürfen dann maximal ein Drittel des Produkts ausmachen – zB Bananen im Fruchtjoghurt oder Pfeffer in der Wurst.
  • Die Qualitätsvorgaben sind strenger als die gesetzlichen Vorschriften.
  • Es gibt regelmäßige Kontrollen durch unabhängige Prüfer über alle Stufen der Wertschöpfungskette.

 

  •   Rund 47.000 landwirtschaftliche Erzeuger nehmen an den Programmen teil, rund 800 Lizenznehmerdürfen ihre Produkte mit dem AMA-Gütesiegel auszeichnen.
  • Folgende Produktgruppen kommen dafür in Frage:

    – Milch und Milchprodukte

    – Obst, Gemüse und Speisekartoffeln

    – Rind-, Kalb-, Schweine-, Puten und

       Lamm-Fleisch

    – Wurstwaren und Fleischerzeugnisse

    – Fisch und Fischprodukte

    – Eier

    – Brot und Gebäck

    – und einige verarbeitete Produkte
               wie Tiefkühlgemüse, Speiseöl, Bier,                            Fruchtsäfte, Honig, etc.


AMA-Biosiegel

  • Hundert Prozent biologische Zutaten.
  • Qualitätsvorgaben sind strenger als das Gesetz.
  • Transparente Herkunft:
    Beim rot-weißen AMA-Biosiegel stammen allelandwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100 Prozent aus Österreich. Das gilt auch für verarbeitete Lebensmittel.Nur wenn eine Bio-Zutat nicht in Österreicherzeugt wird, darf sie aus einem anderen Land stammen. Die Herkunft ist dann explizit angegeben.
  • Das schwarze AMA-Biosiegel garantiert biologische Rohstoffe und Qualität laut den AMA-Richtlinien.Es gibt keinen Nachweis über die Herkunft der verwendeten Rohstoffe.
  • Kontrolle durch unabhängige Stellen.

Was ist Bio?

Biologische Landwirtschaft bedeutet:

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Schonende Bodenbearbeitung
  • Natürliche Dünger und ausgewogene Fruchtfolge
  • Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen für intakte Ökosysteme
  • Völliger Verzicht auf Gentechnik
  • Artgerechte Tierhaltung und Fütterung mit biologischem Futter

 

  • Die Biolandwirtschaft erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben der EU. Deren Einhaltung wird mindestens einmal jährlich von unabhängigen,staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüft.

 


EU-Bio-Logo

  • Die Produkte müssen zu mindestens 95 % aus Biozutaten bestehen, gentechnikfrei erzeugt werden und gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung zum Biologischen Landbau erzeugt, verarbeitet und gekennzeichnet werden.
  • Es gibt Auskunft über die Herkunft landwirtschaftlicher Rohstoffe des Produktes.
  • Im gleichen Sichtfeld wie das Logo selbst muss der Kontrollstellencode und die Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe angegeben werden,zB »Österreichische Landwirtschaft«, wenn mehr als 98 % der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus Österreich stammen.

Bio Austria (Verbandszeichen)

  • Steht für den Verband von rund 12.000 österreichischen Biobäuerinnen und -bauern.
  • Es garantiert, dass die Rohstoffe gemäß den BIO AUSTRIA Richtlinien produziert werden, die überden Anforderungen der EU-Bio-Verordnung liegen und jährlich von unabhängigen Kontrollstellen zertifiziert werden.
  • BIO AUSTRIA Produkte, die aus einem Rohstoff bestehen, stammen zu 100 % von Betrieben, die von BIO AUSTRIA anerkannt sind. Bei zusammengesetzten Verarbeitungsprodukten müssen mindestens zwei Drittel der Rohstoffe von BIO AUSTRIA Betrieben stammen.
  • Das BIO AUSTRIA Zeichen findet sich überwiegend auf Bio-Produkten bäuerlicher Produktion.

 


Gutes vom Bauernhof -                                      Die Qualitätsmarke für bäuerliche Direktvermarkter

  • Garantiert bäuerliche Lebensmittel direkt vom Bauernhof.
  • Steht für die Verarbeitung eigener Rohstoffe zu traditionellen bäuerlichen Spezialitäten.
  • Garantiert bäuerliche Herstellung von handverlesenen Qualitätsprodukten unter Einhaltung aller Hygiene- und Produktionsvorschriften.
  • Regelmäßige Kontrollen unabhängiger Prüfer.
  • Bäuerliche Lebensmittel erhalten ein Stück österreichische Kultur und Tradition.
  • »Gutes vom Bauernhof«-Betriebe stehen im direkten Kontakt mit ihren Kunden und können individuelle Wünsche bestmöglich erfüllen.

 

Wie kommt man zu »Gutes vom Bauernhof« Spezialitäten?

  • Ab-Hof, auf Bauernmärkten, in Bauernläden, in Bauernecken und Supermärkten mit Bauernregal.
  • Auf der »Gutes vom Bauernhof«-Homepage sind Direktvermarkter und Einkaufsmöglichkeiten beim Bauern zu finden
  • NEU: Schmankerl-Radar »Gutes vom Bauernhof« -App – einfach und bequem die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten direkt auf Ihr Handy.

 


Geschützte Ursprungsbezeichnung - g.U.

  • Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem festgelegten Verfahren erfolgt.
  • Die Angaben und das Logo dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt allen Vorgaben derSpezifikation (das ist die genaue Beschreibung des Produktes mit Aussehen, Herstellungsverfahren,Gebiet etc.) entspricht.
  • Die Zulassung und Kontrollen erfolgen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene.

Geschützte geographische Angabe - g.g.A

  • Eine der Herstellungsstufen wie Erzeugung oder Verarbeitung muss in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfinden. Der Rohstoff muss nicht aus dem angegebenen Gebiet stammen.
  • Die Zulassung und Kontrolle erfolgen auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene.

 


Fairtrade

  • Fairtrade steht für fairen Handel, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.
  • Fairtrade garantiert, dass die Produzenten ihre Produkte unter fairen Bedingungen produzieren und zu fairen Preisen verkaufen können.
  • Ein Großteil der Fairtrade-Produkte kommt alsBio-Produkt auf den Markt, »Fairtrade« bedeutet aber nicht automatisch »bio«!
  • Produzentengruppen, Händler und Lizenznehmer werden regelmäßig von der internationalen Zertifizierungsstelle »FLO-CERT« kontrolliert.

Ohne Gentechnik hergestellt

  • Lebensmittel mit diesem Kontrollzeichen kommen während der gesamten Produktion (vom Feld bis zur Verpackung) nicht mit Gentechnik in Berührung.
  • Bio-Produkte sind gemäß EU-Bio-Verordnung generell Gentechnik-frei.
  • Das Zeichen wird vom Verband »ARGE Gentechnikfrei« vergeben.
  • Die Einhaltung der strikten Vorgaben für Gentechnik-freie Produktion wird regelmäßig von externen, unabhängigen Kontrollstellen überprüft

 


EAN Code ( Europäische Artikelnummerierung)

  • Der »EAN-Code« ist ein maschinenlesbarer Strichcode und Hilfsmittel für die Warenwirtschaft im Handel und in der Verarbeitung.
  • Die ersten beiden Ziffern geben das Land der Registrierung an – zB steht 90/91 für Österreich

 


Identitäts-/ Genusstauglichkeitskennzeichen

  • Das Identitätskennzeichen ist eine EU-weite Betriebszulassungsnummer.
  • Es kennzeichnet Verpackungen tierischer Produkte(zB Milch, Milchprodukte, Fleisch und Wurstwaren).

 


Mindesthaltbarkeits-/ Verbrauchsdatum

  • Der Hersteller garantiert, dass das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung seine spezifischen Qualitäten mindestens bis zu diesem Zeitpunkt behält. Um wie viel länger es genießbar bleibt, ist abhängig vom Produkt und von seiner Lagerung.
  • In der Regel wird das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren (zB Trockenwaren, Getränken)und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren (zB Fleisch, Fisch) verwendet.
  • Wenn bei Farbe, Aussehen oder Geruch keine Auffälligkeiten zu bemerken sind, besteht kein Grund, ein derartiges Produkt nicht zu verzehren
  • Wenn als Datum »zu verbrauchen bis« angegeben
  • ist, sollte das Produkt nach dem angegebenen Verbrauchsdatum nicht mehr verzehrt werden.